12.10.2021 - 7.4 gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag: Erric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorgelegte Planung sieht die Errichtung von 54 Stellplätzen für die Bewohner des südlich gelegenen Bebauungsgebietes vor.

Die Fläche, welche zur Umsetzung der Maßnahme angedacht ist, ist in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Sportplatz/Sportanlage“. Gemäß textlicher Festsetzung Pkt. 24a ist hier als „Maßnahme zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ..“ spätestens zum Baubeginn 2 Heckenstrukturen mit jeweils 50 m Länge und 10 m Tiefe anzulegen und dauerhaft zu erhalten.

Diese Maßnahme ist offenbar noch nicht umgesetzt worden und ist vor Baubeginn der Stellflächen zu realisieren.

 

Im Zuge der 2. Änderung des B-Planes wurde die südliche Fläche, für welche die Stellflächen dienen sollen, von „SO2“ in „SO Tourismus umbenannt“. Für das SO 2 wurde festgesetzt, dass Stellplätze nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden dürfen. Dies ist hier nicht der Fall. Allerdings wurde die Bezeichnung, wie erwähnt, seinerzeit geändert und in der Festsetzung zu den Stellflächen nicht übernommen. Dies ist ein eindeutiger Planungsfehler, wodurch das Planungsziel nun in Frage steht.

Die im Antrag erwähnte Aufwertung der baulichen Anlagen ist für die Gemeinde Garz wenig relevant und von sehr geringer Bedeutung.

 

Es wird empfohlen den Antrag seitens der Gemeinde abzulehnen und die Umsetzung der o.g. Pflanzmaßnahme zu fordern bevor das Einvernehmen zum Antragsgegenstand erteilt wird. Entsprechende Hinweise müssen an den Landkreis ergehen.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Stellplatzanlage mit 54 Stellplätzen in der Gemarkung Garz, Flur 7, Flst. 3/3, 3/65 durch die HGH Projekt GmbH nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6