12.10.2021 - 7.1 gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage: E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der vorgelegte Antrag auf Vorbescheid beinhaltet die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer maximalen Grundfläche von 10 x 12 m. Das Gebäude ist als Drempelhaus mit einer Dachneigung von ca. 35°geplant. Zudem soll eine Garage/Nebengebäude (eingeschossig) an das Wohnhaus angebaut werden und eine maximale Grundfläche von 6 x 14 m haben. Das architektonische Ensemble soll sowohl klassische, als auch moderne Elemente kombinieren und sich so in die dörfliche Architektur gut einfügen.

Wohnhaus und Garage/NG sollen innehrlab der örtlichen Klarstellungssatzung, entlang der Straße, und somit im Innenbereich entstehen.

Die beschriebene Planung fügt sich gut in den umliegenden Bestand ein und bereichert das Ortsbild.

 

Weiterhin ist im Rückwärtigen Bereich die Errichtung eines Pferdestalles zur Unterbringung von max. 3 Pferden inkl. Lagermöglichkeit für Pferdeutensilien geplant.

Das Vorhaben ist außerhalb der Klarstellungssatzung und somit im Außenbereich geplant. Ein solches Vorhaben ist eine klassische Außenbereichsnutzung und ist dort gut platziert. Zudem entspricht diese Art der Nutzung und Positionierung einer klassisch dörflichen Nutzungsstruktur.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Insgesamt fügt sich das Gesamtvorhaben sehr gut in das Garzer Ortsbild ein und verbindet eine klassische Nutzung mit moderner Ausstattung. Die Empfehlung ist klar positiv.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses inkl. Garage/Nebengebäude sowie eines Pferdestalls in der Gemarkung Garz, Flur 5, Flst. 260, 259 durch Frau Wolff zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

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