11.10.2021 - 7 Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Seebad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Loddin
- Datum:
- Mo., 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Geltungsbereich
Das Bebauungsplangebiet Nr. 10b befindet sich im Ortsteil Loddin westlich der Strandstraße. Die verkehrsseitige Erschließung ist über den Dresdner Weg gesichert.
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10b umfasst lediglich das Flurstück 539/16, Flur 1, Gemarkung Loddin mit einer Fläche von 628 m², welches sich unmittelbar südwestlich an das Ursprungsplangebiet anschließt.
Im Norden und Osten wird das Ergänzungsgebiet durch bebaute Ferienhausgrundstücke und im Süden und Westen durch Waldflächen begrenzt.
2.
Die zum Entwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10b „Ferien-häuser auf dem ehemaligen Gelände der TU- Dresden in der Gemeinde Loddin“ mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 03-2021 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Seebad Loddin am 05.10.2021 geprüft.
Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.
3.
Aufgrund des § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 11 G. vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020), beschließt die Gemeindevertretung Seebad Loddin die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10b „Ferienhäuser auf dem ehemaligen Gelände der TU- Dresden in der Gemeinde Loddin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10b „Ferienhäuser auf dem ehemaligen Gelände der TU- Dresden in der Gemeinde Loddin“ alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|