23.08.2021 - 6 Beratung und Entscheidung im Rahmen der Beteili...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Hansestadt Anklam hat beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“ öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Die Stadt Usedom wird im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um ihre Stellungnahme gebeten.

Belange der Stadt Usedom sind durch den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“ nicht betroffen, so dass empfohlen wird, hier die Zustimmung zu erteilen.

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Der Bauausschuss der Stadt Usedom beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4 (1) BauGB dem vorliegenden Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

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