26.08.2021 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Netzer
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kreßmann verlässt den Sitzungssaal.
Es liegt der Antrag von Herrn Harald Kreßmann, wohnhaft in 17406 Stolpe OT Gummlin, Ausbau 12, vor, den Hof mit den beiden Wohnhäusern im Ausbau 12, zukünftig als Kiebitzkrug zu benennen. Dabei soll das „alte Haus“ die Adresse „Kiebitzkrug 1“ und das neue Haus „Kiebitzkrug 2“, erhalten.
Gummlin ist von der Form her ein Straßendorf. In der Feldmark lagen einige Siedlungen verteilt; darunter der damals bekannte und zu Gummlin gehörende „Kiebitzkrug“. Der „Kiebitzkrug“ wurde erstmals 1575 erwähnt.
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M/V vom 13. Januar 1993, ist die Gemeinde Stolpe berechtigt, Straßen zu benennen und Hausnummern zu vergeben.
Insbesondere ist darauf hinzuwirken, unverwechselbare Bestimmungsortangaben zu führen, um den postalischen Belangen gerecht zu werden. Eindeutige Adressen sind hauptsächlich von erheblicher Bedeutung für die Institutionen die Polizei, Rettungsdienste und den Brand- und Katastrophenschutz. Schlussendlich liegt die Eindeutigkeit der eigenen postalischen Anschrift auch im Bürgerinteresse.
In diesem vorliegenden Fall wird die Umbenennung der regionalen Identität gerecht.
Es wird darum gebeten, dass die Familie Jan Kreßmann ebenfalls schriftlich angefragt werden solle, ob der Straßenname inklusive Hausnummern mit angepasst werden solle.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, dem Straßenabschnitt des „Ausbau“, in Gummlin, vor dem in der Gemarkung Gummlin Flur 1 belegenen Flurstück 328/7, den Straßennamen „Kiebitzkrug“ zu geben. Dementsprechend sind die Hausnummern zu vergeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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