26.08.2021 - 6 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die o.g. Baumaßnahme erfolgte eine Bauanlaufberatung, bei der zusätzliche notwendige Arbeiten besprochen wurden. Die einzelnen Positionen sind im 1. Nachtragsangebot der Firma Baugeschäft Schultz GmbH & Co. KG aufgeführt.

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Die Bindefrist für den preislichen Teil gilt bis zum 30.04.2021. Die Maßnahme muss bis zum 30.10.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein. Um die im Zuwendungsbescheid festgelegten Fristen einhalten zu können und keine Baubehinderung herbeizuführen, muss der 1. Nachtrag schnellstmöglich bestätigt werden. 

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Der 1. Nachtrag der Firma Baugeschäft Schultz aus Ahlbeck für den Einbau des Garagentores und der Sanierung der Fassade der Feuerwehr Dargen wird bestätigt. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 30.03.2021 mit einer Angebotssumme von 4.994,68 € (brutto).

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 31.03.2021 über die Bestätigung 1. Nachtrag „Einbau eines Garagentores und der Sanierung der Fassade der Feuerwehr Dargen“ gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVDa-0162/21

Ja-Stimmen: 8

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1778&TOLFDNR=19503&selfaction=print