24.08.2021 - 9 Satzungsbeschluss über die 2. Änderung und 1. E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Plangebiet der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel Pirol“ der Gemeinde Korswandt umfasst die

 

Gemarkung: Korswandt

Flur: 4

Flurstück: 498

Flur:2

Flurstück:595

Gesamtfläche: ca. 9.290 m²

 

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Landesstraße L 266 im Norden, eine gemeindliche Erschließungsstraße im Osten, den Golfplatz im Süden sowie die Siedlungsbebauung der Ortslage Korswandt im Westen.

 

Südlich schließt unmittelbar der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Golfplatz Korswandt“ an das Plangebiet an. 

 

2.

Die zum Entwurf der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel Pirol“ der Gemeinde Korswandt in der Fassung 07-2020 sowie 12-2020 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung am 19.08.2021 geprüft.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

3.

Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 V. vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), beschließt die Gemeindevertretung Korswandt die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel Pirol“, bestehend aus Planzeichung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

4.

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel Pirol“ der Gemeinde Korswandt alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Beschluss-Nr.: GVKw-0241/21

Ja-Stimmen: 6

 

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Anlagen zur Vorlage