16.08.2021 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Gewährun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Zempin unterstützt im Rahmen ihrer Finanzkraft die in der Gemeinde ortsansässigen Vereine, deren Tätigkeit im besonderen gemeindlichen Interesse liegt und Vereine, in deren Vereinsleben sich auch Kinder und Jugendliche aktiv einbringen können.

 

Am 17.08.2020 wurden bereits einige Anträge beschieden und die weitere Vorgehensweise der Gemeinde besprochen.

 

Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Zempin wurde zwischenzeitlich am 08.12.2020 beschlossen und findet für die Antragsstellung 2021 Berücksichtigung.

Die vorliegenden Anträge stammen noch aus dem Haushaltsjahr 2020.

 

Antragsteller:

beantragte Summe

Zempiner Verein – für Groß und Klein

nach Ermessen der Gemeinde

Volkssolidarität, Ortsgruppe Zempin

nach Ermessen der Gemeinde

Angelverein Zempin am Inselhof e.V.

nach Ermessen der Gemeinde

Elternverein Kindertagesstätte Zempiner Rangen e.V.

nach Ermessen der Gemeinde

Kita „Zwergenland“ e.V. Koserow

nach Ermessen der Gemeinde

SV Ostseebad Ückeritz e.V.

1.000,00 €

 

 

Frau Bergmann schlägt folgende Unterstützung vor:

  • Zempiner Verein – für Groß und Klein500,00 €
  • Volkssolidarität, Ortsgruppe Zempin250,00 €
  • Angelverein Zempin am Inselhof e.V.250,00 €
  • Elternverein Kindertagesstätte Zempiner Rangen e.V. 500,00 €
  • Kita „Zwergenland“ e.V. Koserow500,00 €
  • SV Ostseebad Ückeritz e.V.500,00 €

 

Die Gemeindevertreter stimmen dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Zempin befürwortet die Vereinszuschüsse für das Haushaltsjahr 2021 in vorliegender Form.

  • Zempiner Verein – für Groß und Klein500,00 €
  • Volkssolidarität, Ortsgruppe Zempin250,00 €
  • Angelverein Zempin am Inselhof e.V.250,00 €
  • Elternverein Kindertagesstätte Zempiner Rangen e.V. 500,00 €
  • Kita „Zwergenland“ e.V. Koserow500,00 €
  • SV Ostseebad Ückeritz e.V.500,00 €
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Beschluss-Nr.: GVZe-0327/21
Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage