09.08.2021 - 6 Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sundmacher erklärt, dass es in der Abwägung unter Punkt 2 „Amt für Bau, Natur- und Denkmalschutz“ unter Nummer 4 folgenden Passus gebe:

 

Im Punkt 3.0 Verkehr der Begründung erfolgen Angaben zu den Gemeinschaftsstellplätzen. Danach sind für das Baugebiet 19 Gemeinschaftsstellplätze vorgesehen, in der Planzeichnung (Teil A) sind 1x 5 Gemeinschaftsstellplätze und 1x 21 Gemeinschaftsstellplätze festgesetzt. Für das Baugebiet 7 wird auf 4 Gemeinschaftsstellplätze abgestellt in der Planzeichnung sind jedoch nur 3 Stellplätze festgesetzt und dabei handelt es sich um Einzelstellplätze und nicht um Gemeinschaftsstellplätze. Die Widersprüche sind zu lösen.

 

Herr Pietsch als Vorhabensträger erklärt, dass ausreichend Stellplätze vorhanden seien und sogar noch fünf Plätze mehr errichtet werden.

 

Die Widersprüche sollen kurzfristig durch das Amt bzw. dem Planungsbüro aus der Weltgeräumt werden. Der Plan- und Textteil des Bebauungsplanes müssen übereinstimmen.

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1.

Der Geltungsbereich ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hafen Rankwitz“. Der Abwägungsbeschluss wird für den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hafen Rankwitz“ gefasst.

 

2.

Die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hafen Rankwitz“ der Gemeinde Rankwitz eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger hat die Gemeindevertretung Rankwitz geprüft und das Ergebnis im beiliegenden Abwägungsvorschlag formuliert.

 

3.

Die Gemeindevertretung beschließt, dem der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zuzustimmen.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Beschluss-Nr.: GVRa-0356/21

Ja-Stimmen: 6

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage