07.07.2021 - 7 Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zirchow
- Datum:
- Mi., 07.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1.
Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Kutzow
Flur 1
Flurstück 216/15 (teilweise)
Flächeca. 5.000 m²
GemarkungKutzow
Flur3
Flurstück1/20 (teilweise)
Flächeca. 7.000 m²
Beschließt die Gemeinde Zirchow die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zirchow.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände des örtlichen Flughafens. Die Gewerbefläche soll in der Bauflucht des Terminalgebäudes, östlich davon entstehen. Südlich grenzt direkt der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Zirchow an.
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Ansiedelung stiller Industrie mit Zugang zur Land- und Luftseite auf der Fläche.
3. Sachdarstellung
Der Eigenbetrieb Flughafen Heringsdorf GmbH des Landkreises Vorpommern-Greifswald möchte Dritten kreiseigene Flächen zur Verfügung stellen, um dort bauliche Anlagen für Betriebsstätten und Bürogebäude zu errichten. Alle baulichen Maßnahmen sollen mit einer maximalen Höhe von 8,00 m und unter Berücksichtigung des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt werden.
Um dieses Planungsziel zu erreichen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet am Flughafen“ der Gemeinde Zirchow auf selbiger Fläche beantragt. Da der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Zirchow die zu überplanende Fläche als Flughafenfläche ausweist, ist dies im Rahmen des angestrebten Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zirchow entsprechend anzupassen und als Gewerbegebiet (Ge) auszuweisen.
4. Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85 in 17438 Greifswald, zu übernehmen.
5. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
6.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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