06.07.2021 - 9.2 gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag: Erric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorgelegte Planung sieht die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses (=Dauerwohnen) im Bungalowstil mit Walmdach vor.

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des klargestellten Innenbereiches in der Ortslage Garz.

 

Gemäß § 34 BauGB fügt sich das Vorhaben hinsichtlich seiner Nutzung und der Kubatur in den umliegenden Bestand ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Wohnhauses in der Gemarkung Garz, Flur 7, Flst. 28/7 durch Herrn Alex Lepp zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

 

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