20.05.2021 - 17 Beschluss über die Inanspruchnahme des Übergang...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, den Optionsantrag auf Grundlage des § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt.

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Beschluss-Nr.: GVBe-0354/20

Ja-Stimmen: 6