20.05.2021 - 15 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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1.

Für das im beiliegenden Übersichtsplan schwarz gestrichelt umgrenzt gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung Neppermin

Flur 1

Flurstücke 406, 407/1 und 408, alle teilweise

Größeca. 4 ha

 

Neue Bezeichnung nach Bodenordnungsverfahren

Gemarkung Neppermin

Flur3

Flurstück200

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz, den Beschluss Nr. 0058/08 vom 18.09.2008, über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark PV1 – Neppermin“ auf der Deponie, der Gemeinde Benz aufzuheben.

 

Das Plangebiet befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin, rechtsseitig der B 111 in Richtung Neppermin, hinter dem Kunsthaus.

 

 

Begründung für die Aufhebung

Die Firma tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH beabsichtigte 2008 auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung, eine Photovoltaik Freiflächenanlage zur Gewinnung von erneuerbarer elektrischer Energie und der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zu errichten.

 

Durch Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen war die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich, das Bauvorhaben wurde im Rahmen der Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrW-/AbfG geprüft und genehmigt.

 

Der Beschluss Nr. 0058/08 vom 18.09.2008 über die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 13 „Solarpark PV1 – Neppermin“ auf der Deponie, der Gemeinde Benz kann aufgehoben werden.

 

2.

Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Beschluss-Nr.: GVBe-0378/21

Ja-Stimmen: 6

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Anlagen zur Vorlage