20.05.2021 - 14 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Pfitzmann
- Gremium:
- Gemeindevertretung Benz
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1.
Für das im beiliegenden Luftbild rot schraffiert gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Neppermin
Flur 1
Flurstücke 396/1, 397/2, 397/3, 398/1, 398/2, 402/1, 403/1, 404/1 und 406
Größeca. 7 ha
Neue Bezeichnung nach dem Bodenordnungsverfahren:
Gemarkung Neppermin
Flur3
Flurstückeneu Flurstücke 197 teilw., 198 teilw., 199, 201 teilw. und 202 teilw.
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz, den Beschluss Nr. 0061/08 vom 18.09.2008, über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Erlebnispark mit Ausstellungen“ der Gemeinde Benz, aufzuheben.
Der Geltungsbereich für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 14 „Erlebnispark mit Ausstellungen“ der Gemeinde Benz.
Die Grundstücke befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin, zwischen der B 111 und dem jetzigen Solarpark.
Begründung für die Aufhebung:
Die damalige Firma Inno Art GmbH (Gemeinnützige Fördergesellschaft für Innovation-, Kunst- und Kultur mbH) beabsichtigte, vor dem Gelände vor der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung, unter Einbeziehung des bestehenden und damals unter dem Namen „Red House“ bekannten ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Landkreises, eine Erlebnisgastronomie mit Innovationsausstellungen und eine Disc-Golfparkanlage zu errichten. Dieses Vorhaben wurde in dem geplanten Umfang nicht realisiert, jedoch fand sich eine Vorhabenträgerin, die in kleinerem Rahmen und unter Nutzung der vorhandenen Gegebenheiten eine Erlebnisgastronomie und Kunstausstellungen realisiert hat. Das Vorhaben wurde planungsrechtlich geprüft mit dem Ergebnis, dass es baurechtlich aufgrund § 35 (2) BauGB zulässig und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Benz wurde aufgehoben, so dass sich damit auch das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erübrigt.
Somit kann der Aufstellungsbeschluss Nr. 0061/08 vom 18.09.2008 aufgehoben werden.
2.
Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,5 kB
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(wie Dokument)
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7 MB
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