17.06.2021 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der B-Plan für das Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ ist umgesetzt, die Vorhabenträgerin hat die notwendigen Nachweise erbracht.

Die Gemeinde Ückeritz wird erst durch die Widmung Träger der Straßenbaulast.

Die Zustimmung zur Widmung der Eigentümerin des Flurstückes 406/26 der Flur 2 in der Gemarkung Ückeritz entsprechend § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz liegt vor.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Widmung.

Herr Wolf erklärt, dass das Flurstück 430 aber nicht komplett gewidmet werden kann. Er könne nur einer Widmung bis Höhe der Buswendeschleife zustimmen.

 

Dieses sei so bereits vorgesehen, so Herr Biedenweg. Es erfolgt die zukünftige Unterteilung der Flurstücke. Im Satzungsentwurf auf der letzten Seite, sei dieses im Lageplan bereits ersichtlich.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Erschließungsstraße Zum Lerchengrund“ Flur 2, Flurstück mit der zukünftigen Bezeichnung 430/1 und Flurstück 406/26 als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes von M-V zu widmen.

Es handelt sich bei der Klassifizierung um eine Anliegerstraße.

 

Gemäß städtebaulichem Vertrag vom 04.02.2020 über die Planung, Erschließung und Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 18, § 5 Durchführung der Erschließung (4) b, sind die als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzten Flächen einschließlich Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung nach Fertigstellung durch die Vorhabenträgerin kosten- und mängelfrei an die Gemeinde Ückeritz zu übertragen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0953/21

Ja-Stimmen: 6

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage