17.06.2021 - 17 Beratung und Beschlussfassung über den Widerspr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V kann der Bürgermeister Beschlüssen der Gemeindevertretung widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese das Wohl der Gemeinde gefährden.
Der Widerspruch wurde frist- und formgerecht eingereicht. Der Widerspruch einschließlich der Begründung ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über den Widerspruch.

 

Herr Biedenweg erklärt, dass die Gemeinde im Aufsichtsrat vertreten sei und so also über die Entwicklung mit fünf E-Bikes für Mitarbeiter des Eigenbetriebes entscheiden könne. Später können fünf weitere E-Bikes angeschafft werden.

Allein dies ist ein Gegenwert von ca. 9.000 EUR/jährlich

 

25 Fahrräder können punktuell für Veranstaltungen genutzt werden. Die Partnerschaft wird beworben und hat so für die Gemeinde Marketing-Effekte.

 

In Bezug auf die Büroräume erhält die Gemeinde zusätzliche Einnahmen durch Miete. Die Kooperation ist für fünf Jahre angestrebt. Als Pilotjahre gelten die Jahre 2021 und 2022.

 

Der Bürgermeister beantragt eine namentliche Abstimmung zur Beschlussfassung des Widerspruchs.

 

Marco BiedenwegNein

Hans-Erwin GlanzNein

Axel KindlerJa

Thomas KrauseNein

Astrid PantermehlNein

Hartmut WolfJa

Franz WöllnerNein

 

Folglich wird dem Widerspruch nicht stattgegeben.