17.06.2021 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Widerspr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V hat der Bürgermeister Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese rechtwidrig sind.

Der Widerspruch wurde frist- und formgerecht eingereicht. Der Widerspruch einschließlich der Begründung ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Herr Biedenweg erklärt, dass sich gleiche Argumentation wie bei der Hauptsatzung ergebe.

 

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen, die mit 2 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt wird.

 

Folglich wird dem Widerspruch des Bürgermeisters nicht stattgegeben.

 

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Anlagen zur Vorlage

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