27.04.2021 - 22 Beratung und Beschlussfassung über die Festlegu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di, 27.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch festgestellte Substanzverluste der bestehenden hölzernen Uferbefestigungen der Hafeneinfahrt Stagnieß wird das Abgleiten der Uferbefestigung hervorgerufen. Dies führt wiederum zur Versandung der Hafeneinfahrt.
Für die Ufersicherung der Hafeneinfahrt Stagnieß wurde vom Ingenieurbüro Neuhaus & Partner GmbH eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchung wird für Maßnahmen dieser Größenordnung vom Fördermittelgeber gefordert.
Die Variantenuntersuchung basiert auf den Ersatzneubau der geschädigten Uferbefestigung. Das Gesamtvorhaben beinhaltet weiterhin die Ertüchtigung der beschädigten Mole sowie die Reprofilierung der Kanalsohle.
Dabei ist die Breite der Hafeneinfahrt und die Funktionalität der Uferbereiche erhalten bleiben.
Folgende Varianten für die Uferbefestigung wurden vom Ingenieurbüro entwickelt:
Variante I – Stahlspundwand (Horizontal- oder Verpressanker)
Variante II- Betonkai (auf Kunststoff – oder Holzspundwand)
Variante III – teilgeböschtes Ufer (mit Holz- oder Stahlspundwand)
Die Erläuterungen der einzelnen Varianten sowie deren Planungsgrundlagen sind der Anlage zu entnehmen. Weiterhin werden Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten aufgezeigt.
Kosten der Varianten:
Variante Imit Horizontalankern 5.605.262,83 € brutto
mit Verpressankern 5.323.304,23 € brutto
Variante IImit Kunststoffspundwand 5.386.341,98 € brutto
mit Holzspundwand 5.484.219,48 € brutto
Variante IIImit Holzspundwand 4.271.623,76 € brutto
mit Stahlspundwand 4.592.090,76 € brutto
Nach Auswertung eines seitens des Büros Neuhaus und Partner aufgestellten Bewertungsmatrix der einzelnen Varianten wird die Empfehlung für die Ausführung einer Stahlspundwand (Variante I) ausgesprochen.
Damit die Planung für eine Variante fortgesetzt werden kann, muss eine Variante festgelegt und dem Fördermittelgeber zur Votumsabgabe vorgestellt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Beschlussvorlage.
Man hätte bereits aus dem Bauausschuss heraus die Variante I empfohlen, diese sei am nachhaltigsten.