27.04.2021 - 21 Antrag auf Einsichtnahme durch Mitglieder des B...

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Wortprotokoll

Herr Biedenweg erklärt, dass der Tagesordnungspunkt gemeinsam mittels Antrags auf die Tagesordnung geholt wurde, weil aus dem Betriebsausschuss der Antrag kam, sich das Thema „Wertgrenzen“ anzuschauen. Die Einsichtnahme durch die Betriebsausschussmitglieder ist leider bisher durch den Bürgermeister verwehrt geblieben.

Herr Kindler hält diese Aussage für eine Verdrehung der Tatsachen.

 

Herr Biedenweg stellt den Antrag, Herrn Brose als Betriebsausschussvorsitzenden zur Thematik anzuhören. Dieses wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen befürwortet.

 

Herr Brose erklärt, dass der Antrag auf Akteneinsicht zu einem Tagesordnungspunkt anlässlich der Absenkung der Wertgrenzen heraus entstanden ist. Dieses konnte der Ausschussvorsitzende in der Sitzung nicht beantworten. Deshalb wurde dem Ausschussvorsitzenden das Mandat erteilt, dieses im Eigenbetrieb vorzunehmen. Weiter wurde Herr Wöllner als Unterstützung mit abgesandt.

Dann gab es E-Mail-Verkehr zwischen dem Eigenbetrieb und der Kommunalaufsicht, in der klargestellt wurde, dass Herr Brose als Ausschussvorsitzender in diesem Falle, das gleiche Recht besitze wie ein Gemeindevertreter.

Trotzdem wurde weiterhin die Akteneinsicht verwehrt.

Die Kommunalaufsicht wartet die Entscheidung der heutigen Sitzung ab. Es gebe hier nun zwei Möglichkeiten, zum einen die Überprüfung der Wertgrenzen im kleinen Rahmen durch Herrn Brose und Herrn Wöllner oder die Anberaumung einer Rechnungsprüfung durch die Kommunalaufsicht.

 

Auch diese Aussage hält der Bürgermeister für eine Unterstellung.

 

Herr Wolf hätte gestern mit Herrn Schulz gesprochen. Dieser hätte ihm mitgeteilt, dass jeder eine Akteneinsicht vornehmen kann, wenn er einen bestimmten Punkt einsehen möchte.

Aber Herr Wolf fügt hinzu, dass, wenn ein Verdacht der Wertgrenzenüberschreitung vorliege Strafantrag gestellt werden müsse.

 

Herr Brose stellt klar, dass er niemanden eine Straftat unterstellt!

Es wurden bereits in der Betriebsausschusssitzung im Dezember 2019 die Unstimmigkeiten angesprochen. Erst daraufhin wurde der Antrag gestellt. Dieses hätte aus seiner Sicht nichts mit „Schnüffeln“ zu tun.

 

Auch diese Aussage hält der Bürgermeister für eine verkehrte Stellungnahme.

 

Herr Wöllner erklärt, dass nach § 34 KV M-V, nach Beschluss ein Viertel der Gemeindevertreter, Akteneinsicht zu gewähren ist. Er versteht nun die Diskussionen nicht. Der Betriebsausschuss ist zur Kontrolle des Eigenbetriebes eingesetzt, hier gehe es konkret um Wertgrenzen und Rechnungslegung.

 

Herr Kannenberg erklärt, dass es um einen konkreten Verdachtsfall gehen müsse und nicht zahlreiche Akten überprüft zu dürfen.

Diesem entgegnet Herr Wöllner, dass durchaus auch Verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfe. 

 

Der Bürgermeister bittet um einen Antrag, was genau überprüft werden solle, dann wird selbstverständlich Akteneinsicht gewährt. Er wird nicht zulassen, dass möglichweise bis 2017 alles überprüft werde. Er würde sonst gegen die Entscheidung in Widerspruch gehen.

 

Herr Biedenweg stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass über den Antrag auf Akteneinsichtnahme, abgestimmt wird.

Es ist weiter fragwürdig, dass, wenn ein konkreter Antrag, auch aus der Protokolllage des Betriebsausschusses heraus vorliege. Dem Bürgermeister aber nicht durch den Eigenbetriebsleiter nicht zugeleitet wurde, es dennoch fragwürdig sei, wie er diesen beantworten konnte.

 

Herr Biedenweg formuliert, dass es konkret um die Wertgrenzeneinhaltung in 2019 und 2020 gehe. Aber der Betriebsausschuss wird natürlich gerne den Antrag konkret an den Bürgermeister formulieren, um dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung darüber abzustimmen.

 

Diese Vorgehensweise wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme befürwortet.

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