27.04.2021 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die 2. Satzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Freyer
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di, 27.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Franziska Freyer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung Gemeinde Ostseebad Ückeritz wird geändert.
- Das Stammkapital in § 3 ist anzupassen, da hier die falsche Summe (Stammkapital inkl. Sonderposten und Rückstellungen) ausgewiesen ist. Das Stammkapital beträgt lediglich 1.227.100,51 € per 01.01.2016.
- In § 7 Abs. 2 werden die Wertgrenzen, innerhalb derer der Betriebsausschuss Entscheidungen trifft, angepasst:
1. | Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen | 2.500 € bis 20.000 € |
2. | Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen | 500 € bis 1.500 € |
3. | Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | 1.000 € bis 5.000 € je Ausgabefall |
4. | Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | 800 € bis 5.000 € je Ausgabefall |
5. | Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplanes | 5.000 € bis 100.000 € |
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 8. Dezember 2020 wurde der Beschlussempfehlung bereits einstimmig gefolgt.
Wertgrenzen bisher:
1. | Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen | 5.000 € bis 20.000 € |
2. | Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen | 1.000 € bis 1.500 € pro Monat |
3. | Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | 2.500 € bis 5.000 € je Ausgabefall |
4. | Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | 1.500 € bis 4.000 € je Ausgabefall |
5. | Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplanes | 10.000 € bis 100.000 € |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Änderung der Eigenbetriebssatzung mit dem zusätzlichen Antrag von Herrn Biedenweg, dass der § 7 Abs. 2 Nr. 6 (Beauftragung von Rechtsberatungen und Rechtsvertretungen in einer Höhe von 0 EUR bis 20.000 EUR) neueinzufügen sind.
Herr Kannenberg sieht dieses als Entmündigung des Eigenbetriebes. Diesem widerspricht Herr Wöllner und erklärt den Sachverhalt. Aus seiner Sicht, sollte man das Amt (hier aus dem übertragenden Wirkungskreis heraus) bzw. die Kommunalaufsicht zu Rate ziehen und nicht überteuerte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Es gehe hier nicht um Entmündigung, sondern um eine wirtschaftliche und sparsame Arbeitsweise in der Gemeinde.
Es folgt eine Diskussion.
Es gehe hier nicht um die Drangsalierung des Kurdirektors. Man wünsche sich einzig eine vorausschauende Arbeitsweise, so Herr Biedenweg. Die Änderung der Wertgrenzen sei auch nichts neues, denn auch die vorherigen Kurdirektoren hätten mit denselben Grenzen ohne Probleme gearbeitet.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wertgrenzen für Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen von 5.000 € auf 7.500 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen:5
Weiter folgt eine Stellungnahme und anschließend zu den Wertgrenzen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wertgrenzen für Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen von 5.000 € bis 20.000 € zu belassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen:5
Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herrn Biedenweg, dass der § 7 Abs. 2 Nr. 6 (Beauftragung von Rechtsberatungen und Rechtsvertretungen in einer Höhe von 0 EUR bis 20.000 EUR) neu einzufügen ist, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen:4
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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