27.04.2021 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der 5. Sitzung des Sozialausschusses am 17. November 2020 wurde darüber beraten, die Einwohnerfragestunde in den Gemeindevertretersitzungen zukünftig zu teilen.

 

Demnach könnten die Bürgerinnen und Bürger in der ersten Einwohnerfragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils, nach dem Bericht des Bürgermeisters allgemeine Fragen stellen. Nach den Berichten der Ausschussvorsitzenden und der Abwicklung der öffentlichen Tagesordnungspunkte, können die Bürgerinnen und Bürger dann die Fragen stellen, die sich auf die aktuelle Tagesordnung beziehen.

 

Der Sozialausschuss stimmte einstimmig für die Teilung der Einwohnerfragestunde.

 

 

Es wird empfohlen die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der vorliegenden Form zu beschließen und die Einwohnerfragestunde zu teilen. Die Geschäftsordnung ist ebenfalls zu ändern.

 

Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit aller Gemeindevertreter erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Änderung der Hauptsatzung und den dazugehörigen Antrag des Herrn Biedenweg.

 

Herr Biedenweg erklärt zu seinem Antrag, dass der § 4 Abs. 3 Nr. 9 neu einfügt werden solle.

- Beauftragung von Rechtsberatungen und Rechtsvertretungen

in einer Höhe von 0 EUR bis 20.000 EUR

 

Begründung:

In den vergangenen Monaten ist es mehrfach vorgekommen, dass sowohl der Bürgermeister, als auch der Leiter des Eigenbetriebs im Rahmen der politischen Debatte mit den Ausschüssen und der Gemeindevertretung rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben.

In Summe sind hierbei mehrere tausend Euro aufgelaufen.

Dies ist nicht akzeptabel und auch nicht notwendig, da dem Bürgermeister als auch dem Eigenbetriebsleiter in der Amtsverwaltung kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch bestehen nach der Kommunalverfassung Beratungsrechte bei der Kommunalaufsicht als untere Aufsichtsbehörde. Im Innenverhältnis ist es mehr als fragwürdig, Beratungen in Anspruch zu nehmen. Daher wird empfohlen dies auf die zuständigen Ausschüsse, hier Hauptausschuss, zu delegieren.

 

Es folgt eine Diskussion.

 

Herr Biedenweg stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass über seinen Antrag, den § 4 Abs. 3 Nr. 9 neu einzufügen, abgestimmt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

 

 

Im Anschluss lässt der Bürgermeister über die avisierte Teilung der Einwohnerfragestunde abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 4

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in geänderter Form.

  • Teilung der Einwohnerfragestunde
  • Neu einfügen:

§ 4 Abs. 3 Nr. 9 - Beauftragung von Rechtsberatungen und Rechtsvertretungen

in einer Höhe von 0 EUR bis 20.000 EUR

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Beschluss-Nr.: GVUe-0855/20

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 4

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Anlagen zur Vorlage