03.05.2021 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Beantrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine Außenstelle des Impfzentrums des Landkreises Vorpommern-Greifswald befindet sich seit 19.04.2021 in den Räumen der Kurverwaltung Koserow. Es ist täglich von 09 bis 18 Uhr geöffnet. Auflaufende Kosten setzen sich zusammen aus: Raummiete und Nebenkosten, tägliche Reinigung der Veranstaltungsräume, Kopierservice, Stellung Arbeitsmaterialien (Kugelschreiber etc.) sowie täglich 2 Personen Einlassmanagement. Der Einlass wird über eine Kooperation der 4 Usedomer Bernsteinbäder sowie des Amtes im Wechsel sichergestellt. Die Dauer für das Impfzentrum beläuft sich wahrscheinlich auf bis 12 Wochen.

 

Das Amt Usedom-Süd wird beauftragt zu prüfen, ob die Kosten für das Impfzentrum erstattungsfähig sind und soll diese dann bei dem entsprechenden Kostenträger in Rechnung stellen.

 

Der Betriebsausschuss hat auf seiner Sitzung am 27.04.2021 dieses Vorgehen empfohlen.

 

 

Herr König teilt mit, dass ca. 100 Impfungen pro Tag verabreicht werden.

Er informiert, dass der Impfbetrieb allerdings auch Kosten für die Gemeinde bedeutet.

         Nebenkosten

         Reinigungskosten

         Mitarbeiterkosten

 

Dem Landkreis wurde bereits mitgeteilt, dass die Gemeinde Koserow diesbezüglich um Unterstützung bittet. 

Bis zum heutigen Tag hat die Gemeinde dazu keine Äußerung erhalten.

Die Gemeinde überlegt nun die Zahlung der Kreisumlage solange einzustellen, bis der Landkreis sich zu dieser Thematik Stellung bezieht.

 

Herr S. Wellnitz fügt hinzu, dass es nicht sein könne, dass ein Testzentrum alle Kosten abrechnen könne aber eine Impfzentrum, dass höhere Priorität hätte, nicht. 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, das Amt Usedom-Süd zu beauftragen, die Kosten für das Impfzentrum in den Veranstaltungsräumen der Kurverwaltung dem Land bzw. dem Landkreis in Rechnung zu stellen.  

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Beschluss- Nr.: GVKo-0577/21

Ja-Stimmen: 13