31.05.2021 - 8 Beteiligung als Nachbargemeinde am Entwurf des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet östlich der Reihe“ der Gemeinde Stolpe hat die Gemeinde Stolpe gemäß

§ 4 (2) BauGB die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden deren Aufgabenprofil durch die Planung berührt wird, entsprechend zu unterrichten.

Detaillierte Aussagen zu Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung sind aus dem beigefügten

-          Entwurf der Planzeichnung und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Wohngebiet östlich der Reihe“ in der Fassung 01-2021

-          Wasserrechtlicher Fachbeitrag

-          Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

Um eine Stellungnahme wird gebeten.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) BauGB, dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Stolpe "Wohngebiet östlich der Reihe" im OT Stolpe in der Fassung 01-2021 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1712&TOLFDNR=18840&selfaction=print