04.03.2021 - 7 Beschluss über die Entgegennahme einer Sachspen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Über die Annahme dieser Sachspende entscheidet gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.

 

 

Herr Hartmann erläutert die Beschlussvorlage und wirbt um weitere solcher Sachspenden.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke beschließt die Entgegennahme einer Sachspende im Wert von 452,78 EUR von Frau Dorothea Röcker aus Wallenhorst für die Anschaffung einer Bank mit Gravur.

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Beschluss-Nr.: GVKa-0132/21

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1680&TOLFDNR=18061&selfaction=print