18.03.2021 - 4.3 Feststellung der Anzahl der eingegangenen Absti...

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Wortprotokoll

Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt, den Optionsantrag auf Grundlage des § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt.

Beschluss-Nr.: AAS-0120/20

Mitgliederanzahl: 19

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 1