30.03.2021 - 6 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Pfitzmann
- Gremium:
- Gemeindevertretung Loddin
- Datum:
- Di., 30.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1.
Für das im beiliegenden Übersichtsplan schwarz gestrichelt gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Loddin
Flur 3
Flurstücke 3/1 (teilw.), 5 (teilw.), 6, 7, 13 (teilw.), 14, 18, 19, 20/7, 20/9, 20/10,
20/11, 20/13, 20/14, 20/15, 20/16, 20/17, 20/18, 21/2, 21/3, 21/4, 22,
23, 24, 25, 26, 27, 28/2, 28/3, 28/4, 29, 30, 31, 33/3, 33/4, 33/5, 33/7,
34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41/13 (teilw.), 41/14 (teilw.), 41/15,
41/20 (teilw.), 42/3, 44/1 (teilw.), 44/4 (teilw.), 99/4, 99/6 (teilw.), 99/7
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin, den Beschluss Nr. 0020/08 vom 15.04.2008, über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurpromenade zwischen Kölpinsee und Stubbenfelde aufzuheben.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Strandstraße (im Bereich Parkplatz bis zum Hotel „Seerose“) im Ortsteil Kölpinsee und dem Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde.
Es wird im Norden durch die Ostsee, im Westen durch die Strandstraße, im Osten durch die Bebauung am Teufelsberg und im Süden durch den Kölpinsee begrenzt.
Begründung für die Aufhebung
Auf Vorschlag des Loddiner Handwerker,- Gewerbe- und Tourismusvereins wurde im Sommer 2006 die Diskussion zur Projektentwicklung einer Promenade angeregt. Parallel wurde im Loddiner „Leitbild 2015“ dieser Vorschlag aufgegriffen und ein erster Entwurf entwickelt und in das Leitbild eingearbeitet. Mit Beauftragung der Planung wurde der dann erarbeitete Entwurf planungsrechtlich geprüft mit dem Ergebnis, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
Damit erübrigt sich das Aufstellungsverfahren und der Beschluss Nr. 0020/08 vom 15.04.2008 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Loddin kann aufgehoben werden.
2.
Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,1 kB
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