08.03.2021 - 3.3 Feststellung der Anzahl der eingegangenen Absti...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt gemäß § 51 Abs.1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, der inneren Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 im neuen Wohngebiet auf dem Flurstück 406/26 der Flur 2 in der Gemarkung Ückeritz mit dem Namen „Zum Lerchengrund“ zu bezeichnen. Dementsprechend sind Hausnummern zuzuteilen.

Beschluss-Nr.: GVUe-0891/21

Ja-Stimmen: 9