08.02.2021 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Mittelstädt
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo, 08.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.
Herr Hannak bittet die Gemeindevertretung darum, sich über die Aufnahme möglicher Honorarkosten für die Änderung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Gedanken zu machen. Diese können hier nicht mehr mit aufgenommen werden, so Herr Volkwardt. Möglicherweise müsse eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2021 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
| Ansatz 2021 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.088.600 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.010.700 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 77.900 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
| Ansatz 2021 |
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 812.000 |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 818.600 |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -6.600 |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 777.100 |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 763.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 14.100 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 81.200 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
|
|
| v. H. |
1. | a) | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 307 |
| b) | Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 396 |
2. |
| Gewerbesteuer auf | 348 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
| 31.12.2021 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 224.221 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.138.436 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.797.944 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,9 MB
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