17.02.2021 - 3.3 Feststellung der Anzahl der eingegangenen Absti...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der öffentlichen Auslegung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlages.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet ist Bestandteil des Ortsteils Stagnieß der Gemeinde Ückeritz. Es befindet sich teilweise auf dem Flurstück 187 der Flur 4, Gemarkung Ückeritz. Der Geltungsbereich ordnet sich rechtsseitig der Hafenausfahrt in Richtung Achterwasser am Schilfrohrgürtel ein und hat eine Größe von ca. 8.514 m².

  

Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ückeritz

 

 

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, deren Stellungnahmen in der Abwägung behandelt wurden, sind von dem Ergebnis zu unterrichten.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den erneuten Entwurf und eine erneute verkürzte Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 „Hafen Stagnieß und Camping“ und der Begründung mit Umweltbericht.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die berührten Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut parallel zu beteiligen.

Beschluss-Nr.: GVUe-0856/20

Mitgliederanzahl: 9

Ja-Stimmen: 9