16.02.2021 - 7 Beratung zum Bauvorhaben Kurplatz

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Wortprotokoll

Der Kurplatz ist grundsätzlich förderfähig. Eine erste Bestätigung hierzu ist vom LFI eingetroffen. Im weiteren Schritt muss nun eine Baugenehmigung vorbereitet werden. Hierzu bedarf es weiterer planerischer Leistungen. Da das Bauvorhaben sehr groß ist, übersteigen die Planungsleistungen einen Schwellenwert. Daher ist eine europaweite Ausschreibung der Planung notwendig. Hierfür muss das Amt eine externe Beratungsfirma binden, die die europaweite Ausschreibung durchführt.

 

Die Kurverwaltung hat für die Planungsleistungen sowie das Ausschreibungsverfahren 75.000 Euro in den Haushalt 2021 eingeplant. Die Kosten sind daher gedeckt.

 

Beschluss: Die Mitglieder des Betriebsausschusses empfehlen der Gemeinde, die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die Planungsleistungen Kurplatz zu beauftragen.

Abstimmung: einstimmig, 8x Zustimmung

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Anlagen zur Vorlage