22.02.2021 - 9 Beschluss über die Änderung und Aufteilung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Pfitzmann
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mellenthin
- Datum:
- Mo., 22.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Mellenthin beschließt, den Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mellenthin in zwei Teilbereiche aufzuteilen.
Das Aufstellungsverfahren der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen wird zukünftig weitergeführt als Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mellenthin der Gemeinde Mellenthin - Teilbereich 1 – Wiesenweg bzw. Teilbereich 2 - Schlossallee und umfasst jeweils folgende Grundstücke:
Teilbereich 1 – Wiesenweg
Gemarkung:Mellenthin
Flur:5
Flurstücke:31 teilw., 38 teilw., und 114/2 teilw.
Fläche:rd. 5.350 m²
Teilbereich 2 – Schlossallee
Gemarkung:Mellenthin
Flur:5
Flurstücke:18/3 teilw., 18/5 teilw., 18/6 teilw., 17/1 teilw., 17/2 teilw., 16/1 teilw., 16/2 teilw., 7/1 teilw., 6/1 teilw., 6/2 teilw
Fläche:rd. 6.650 m²
Die Planergänzungsbereiche des Teilbereichs 1 befinden im Westen der Ortslage Mellenthin, rechts und links vom Wiesenweg, gegenüber den Hausnummern 4-6 sowie unmittelbar neben der Hausnummer 6.
Die Planergänzungsbereiche des Teilbereichs 2 befinden sich in der Schlossallee Hausnummern 6-8 und 1-4 vor dem Wasserschloss, jeweils rechts und links hinter der Gutsanlage bzw. den gegenüber liegenden Wohngebäuden.
Der Geltungsbereich für die Teilbereiche 1 + 2 der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mellenthin ist in beiliegendem Luftbild rot schraffiert gekennzeichnet und beschriftet.
Begründung für die Teilung des Geltungsbereiches:
Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mellenthin Gemeinde Mellenthin für Teilflächen aus den Flurstücken 18/3, 18/5, 18/6, 17/1, 17/2, 16/1, 16/2, 7/1, 6/1, 6/2, 31, 38, und 114/2, Flur 5, Gemarkung Mellenthin mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von 02-2020 hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.08.2020 bis 28.09.2020 öffentlich ausgelegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
Das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Stellungnahme vom 17.08.2020 geäußert, dass gegen die Ausweisung der Ergänzungsflächen in der Schlossallee denkmalfachlich erhebliche Bedenken bestehen. Der Denkmalwert der Gutsanlage Mellenthin würde durch eine mögliche Bebauung erheblich beeinträchtigt werden. Dies wird in der Stellungnahme detailliert begründet
Aufgrund dieser negativen Stellungnahme ist ein Termin mit der Landesdenkmalbehörde vor Ort unumgänglich, Corona bedingt jedoch in den nächsten Wochen nicht möglich.
Um für den Bereich des Wiesenweges, für den die Stellungnahmen positiv lauten, zügig Baurecht zu schaffen, besteht in Abstimmung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald die Möglichkeit, den Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mellenthin in zwei Bereiche zu unterteilen. Das Verfahren kann so für den Teilbereich 1 über die Abwägung und den Satzungsbeschluss beendet werden. Der Teilbereich 2 wird nachgezogen.
2.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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