22.02.2021 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

 

 

Herr Schön teilt mit, dass der Haushaltsplan in diesem Jahr soweit erarbeitet wurde, dass das Ergebnis positiv und er dadurch genehmigungsfrei sei.

 

Investitionen:

Die Gemeindevertreter möchten jedes Jahr eine Straße in der Gemeinde sanieren. In diesem Jahr ist ein Teilstück der Fischerstraße (Hafen bis Abzweig) geplant.

 

Der Haushaltsplan des Fremdenverkehrsamtes wurde bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung beschlossen.

Eine große Investition wäre der Neubau des Spielplatzes am Hafen.

 

Frau Bergmann macht darauf aufmerksam, dass den Gemeindevertretern noch keine, wie in der letzten Gemeindevertretersitzung gefordert, Aufstellung bezüglich des Schullastenausgleichs vorliegen würde.

 

Herr Schön teilt mit, dass auf dem Friedhof die Ecke mit den alten Grabsteinen neugestaltet werden soll.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2021 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2021

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.602.000

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.574.800

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

27.200

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2021

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.440.100

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.337.000

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

103.100

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

205.000

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

655.000

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-450.000

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 144.000 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2021

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

803.807

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.735.744

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

5.930.051

 

§ 8 Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

828.500

Gesamtbetrag der Aufwendungen

823.900

Jahresergebnis

4.600

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

706.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

636.900

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

69.600

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

105.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-105.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

9.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-9.000

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-44.400

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

70.600

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

4,55

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

205.600

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019

1.478.300

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich

1.518.300

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich

1.522.900

 

 

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Beschluss-Nr.: GVZe-0308/21

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage