04.02.2021 - 7 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Stadtvertretung nochmals erläutert.

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Städtebauliche Sondervermögen für das Jahr 2021 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2021

einen Gesamtbetrag der Erträge von

197.800

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

197.800

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2021

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

-19.431.800

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

197.800

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-19.629.600

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

19.629.600

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

0

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

19.629.600

 

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

 

 

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2016 betrug

   372.548 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6

Bewirtschaftungsregelungen

 

 

 

 

 

 

 

Alle Ansätze für Aufwendungen und Ansätze für Auszahlungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Ansätze für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind ebenfalls gegenseitig deckungsfähig.

Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nach den zuvor genannten Regelungen nicht als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, solange eine Deckung innerhalb des städtebaulichen Sondervermögens gewährleistet ist.

Mehrerträge und Mehreinzahlungen dürfen für Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen verwendet werden.

Die Eröffnung neuer Sachkonten innerhalb des Sondervermögens ist möglich, soweit es die Aufgabenerfüllung erfordert und die finanzielle Deckung gewährleistest ist.

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2021

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

0

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-19.629.600

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

372.549

 

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Beschluss-Nr.: StV-0656/21

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage