08.12.2020 - 8 Grundsatzbeschluss zum Touristischen Erlebniswe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinden Loddin, Koserow und Zempin planen als Kooperationsmaßnahme einen touristischen Erlebnisweg entlang des Achterwassers auf dem Deich zu errichten. Erste Gespräche mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt und dem Wasser- und Bodenverband wurden bereits geführt. Zur weiteren Planung müssen nun die Leistungsphasen 1 bis 3 ausgeschrieben und beauftragt werden. Nach Erstellung der erforderlichen Unterlagen soll ein Fördermittelantrag beim Wirtschaftsministerium gestellt werden.

 

 

Herr Schön teilt mit, dass die Gemeinde Ückeritz in diesem Grundsatzbeschluss nicht aufgeführt wird, weil dieses Teilstück bereits erschlossen wäre. Allerdings fragt er sich, ob die Gemeinde nicht dennoch mit beteiligt werden müsse, da ja auch ein touristisches Merkmal gesetzt werden sollen.

Er informiert, dass der Weg kein Radweg, allerdings trotzdem asphaltiert werden soll.

Es folgt eine Beratung.

Frau Bergmann fragt nach den Kosten der Maßnahme.

Die Gemeinde soll nach Beschlussvorlage der Gemeinde Koserow bereits einen Ausgleich zahlen.

Wieviel Kosten wären das für die Gemeinde Zempin?

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, in Kooperation mit den Gemeinden Loddin und Koserow, die Leistungsphasen 1 bis 3 der erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben. Der Preisgünstigste Bieter soll beauftragt werden. Sobald die erforderlichen Unterlagen erstellt wurden, soll ein Fördermittelantrag über die Richtlinie Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" – Infrastrukturgestellt werden.

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Beschluss-Nr.: GVZe-0275/20

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1601&TOLFDNR=17406&selfaction=print