10.12.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Zur erneuten Abstimmung. Geschilderte Sachverhalte werden im Verfahren geklärt. 60.1 Za
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dargen
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Friede ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Herr Wenzel geht noch einmal auf die in der letzten Sitzung angesprochenen Probleme ein. Dieser Beschluss diene einzig, dass Verfahren anzuschieben, um dann eine genaue Prüfung eines jeden Trägers öffentlicher Belange erfolgen zu lassen. Auch jeder Einwohner könne schriftlich bzw. im Amt eine Eingabe zur Thematik machen.
Besonders die Zuständigkeit zur Problematik der Drainagerohren müsse geklärt werden.
Aus Sicht von Herrn Pussehl, sei es Zeit, den Flächennutzungsplan der Gemeinde anzufassen. Immer wieder würde man nur über Teilstücke beschließen. Hier sollte eine Komplexität des Ganzen erfolgen.
Frau Werner hat bedenken, gegen eine Bebauung in der antragsbefangenen Fläche. Hier handle es sich schließlich um reines Ackerland. Bisher hätte man nur Bebauungen im Außenbereich mit Wiese zugestimmt. Aus ihrer Sicht könne nun jeder, der ein Stück Acker am Ortsrand besäße, kommen und einen Antrag zur Bebauung stellen.
1.Geltungsbereich
Die Gemeindevertretung Dargen beschließt für die nachfolgend aufgeführten Flächen die 6. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin aufzustellen:
Flur 2
Flurstücke105/2, 107/2 (teilweise)
Übersichtsplan des Ergänzungsbereiches

2.Anlass, Ziel und Zweck der Planergänzung
Die betroffene Fläche befindet sich in Familienbesitz.
Der beantragte Baustandort liegt derzeit noch außerhalb der rechtskräftigen Innenbereichssatzung i. d. F. der 4. Ergänzung. Daher befindet sich der beantragte Baustandort im Außenbereich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die späteren Baugenehmigungsverfahren ist daher zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung erforderlich.
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Auszug aus der rechtskräftigen Innenbereichssatzung i. d. F. der 4. Ergänzung mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 6. Ergänzung
3.Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.
Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt und die 5 geplanten Wohneinheiten in die gemeindliche Gesamtbilanzierung eingestellt.
4.Belange des Natur- und Umweltschutzes
Die Ergänzungsfläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Dieses erfordert eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde.
Die Erschließung der Ergänzungsfläche erfolgt über die Thurbruchstraße. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf den erhaltenden Umgang mit einer angrenzenden Baumreihe zu legen.
5.Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planergänzung stehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.
6.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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