10.11.2020 - 7 Beratung über die Beantragung von Fördermitteln...

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Wortprotokoll

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Infrastruktur ist es möglich für die Sicherung der Hafenzufahrt für den Hafen Stagnieß einen Fördermittelantrag zu stellen. Die Kostenschätzung vom 16.09.2019 beträgt 5.783.562,08 €.

Hierbei sind Baunebenkosten in Höhe von 591.500,00 € (netto) angesetzt. Das heißt, dass die Kosten weit über dem Schwellenwert liegen und die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Büros notwendig. Die Kosten hierfür sind in der Kostenschätzung noch nicht enthalten und belaufen sich nach Erfahrungswerten auf ca. 20.000 €.  

Die Zuwendung beträgt für Vorhaben gemäß Richtlinie in der Regel 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Entscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde unter Würdigung der Besonderheiten des Einzelfalls. Hierbei spielen insbesondere die Bedeutung des Vorhabens für die Regionalentwicklung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers eine Rolle.

 

 

Herr Brose erläutert den Sachverhalt. 

Herr Abert fragt, ob diese Maßnahme nötig sei, denn eine Investition von 6 Millionen Euro hält er für nicht wirtschaftlich.

Herr Kannenberg merkt an, dass Häfen nie wirtschaftlich sind und nennt als Beispiel den Usedomer Hafen.

Herr Wöllner schließt sich Herrn Abert an und glaubt nicht an eine Förderung von 90%.

Es folgt eine Diskussion.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung nicht gegeben.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1590&TOLFDNR=17217&selfaction=print