18.11.2020 - 10 Antrag gemäß § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Coronapandemie und die darauffolgenden Maßnahmen der Bundes-, sowie der Landesregierung haben auch bei den Gewerbetreibenden und Unternehmern in unserer Stadt für starke wirtschaftliche Einbußen gesorgt.

 

Mit der Aussetzung der Sondernutzungsgebühren, können wir als Stadt einen kleinen Beitrag zur Unterstützung unserer Unternehmer und Gewerbetreibenden leisten.

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über die Aussetzung der Gebühren. Herr Kaspereit erklärt, dass es in 2020 um 881 € handeln würde.

Die Aussetzung der Gebühren würde nicht dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt entsprechen.

Aber, so Herr Kaspereit, so könnten Gewerbetreibende auch mal etwas Neues ausprobieren, zum Beispiel ein Stand auf dem Markt oder ein Tisch plus Bestuhlung mehr.

 

Da die Gewerbetreibenden bereits die Gebühren für 2020 gezahlt hätten, solle die Aussetzung für das Jahr 2021 erfolgen.

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die in der Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Usedom aufgeführten Gebühren für das Jahr 2021 nicht zu erheben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

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Anlagen zur Vorlage