14.10.2020 - 11 Antrag gemäß § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Usedom
- Datum:
- Mi., 14.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der derzeitige Seekarteneintrag von 1,50 m Wassertiefe für den Schiffsweg von der Kehle bis zum Usedomer Hafen entspricht nicht der wirklichen Wassertiefe von durchgängig etwa
2 m. Dadurch werden Schiffsfahrer von Schiffen mit einem Tiefgang von > 1,50 m vermutlich davon abgehalten, in den Usedomer Hafen einzufahren.
Hierzu erklärt Herr Kramber vom Planungsbüro Neuhaus & Partner, dass alle zwei Jahre eine Verkehrssicherungspeilung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt durchgeführt wird. Aktuelle Veränderungen werden dann den Schiffseignern in ihren Seekarten mitgeteilt.
Die Karten aus 2017 zeigen auf, dass die Wassertiefe teilweise über zwei Meter in der Fahrrinne ist und die 1,5 Meter gewährleistet werden.
Herr Dr. Jikeli erklärt, dass hier das Wirtschaftsministerium in die Pflicht genommen werden sollte. Aus seiner Sicht muss eine Regelschifffahrt nach Usedom geholt werden. Die Befahrung dieser erfolge jedoch nicht, wenn hier nur 1,5 Meter ausgewiesen sind.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom möge beschließen, dass sich der Bürgermeister und das Amt Usedom Süd darum bemühen, den Seekarteneintrag von derzeit 1,50 m Wassertiefe für den Schiffsweg von der Kehle in den Usedomer Hafen den Realitäten anzupassen, also deutlich zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,4 kB
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