08.09.2020 - 7 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - Ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Betriebsausschuss Ückeritz
- Datum:
- Di, 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Wortprotokoll
Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Betriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Ückeritz - öffentlicher Teil
Antragsteller:
Sebastian Brose
Thema: Überprüfung und Anpassung der Wertgrenzen in der Eigenbetriebssatzung § 7 (2)
Begründung:
Die Anschaffung wie z.B. der Schlafstrandkorb zeigen das der Ausschuss bzw. die Gemeindevertretung mehr Kontrolle über die Ausgaben des Eigenbetriebes haben müssen.
Weitere Erklärungen folgen in der Sitzung.
Beschlussempfehlung:
Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretersitzung die Eigenbetriebssatzung § 7 (2) wie folgt zu ändern.
1. | Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen | 2.500 € bis 20.000 € |
2. | Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen | 500 € bis 1.500 € |
3. | Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | 1.000 € bis 5.000 € je Ausgabefall |
4. | Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | 800 € bis 5.000 € je Ausgabefall |
5. | Kreditaufnahme im Plane des Wirtschaftsplanes | 5.000 € bis 100.000 € |
Ückeritz den 21.08.2020
Sebastian Brose
Herr Brose erläutert seinen Antrag.
Herr Kannenberg stellt klar, dass er diesem Antrag nicht folgen kann.
Herr Wöllner würde den Antrag gerne erweitern und die Wertgrenzen unter Punkt 3 auch anpassen.
Herr Brose erwidert, dass er diesen Punkt bewusst nicht aufgeführt hat, aufgrund der Stellungnahme von Herrn Bergmann.
Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gefolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,4 kB
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