29.09.2020 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Eine Neukalkulation der Kurabgabe wurde zur Sicherung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Ückeritz notwendig.

Die Höhe der Kurabgabe beträgt ab 01.11.2020 2,00 Euro (Hauptsaison), bzw. 1,00 Euro (Nebensaison).

 

Weiterhin aufgenommen wurde eine Aufenthaltsabgabe für Hunde (0,50 € / Tag) aufgenommen.

 

Die Satzung tritt am 01.11.2020 in Kraft.

 

 

Herr Biedenweg erklärt, dass die eben vorlegte geänderte Satzung nicht die Empfehlung des Betriebsausschusses sei. Es ginge dort unter anderem um Hunde und eine Überkalkulation. Er gibt weiter zu bedenken, dass Tagesgäste nicht höher kalkuliert werden dürfen als Übernachtungsgäste.

Herr Biedenweg bittet darum, die Beschlussvorlage in den Betriebsausschuss zurückzuweisen und in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Herr Schulz erklärt, dass die Beschlussvorlage durch das Amt erarbeitet worden sei und der Kurverwaltung nur zur Kenntnis vorgelegt worden sei. Eine Bearbeitung bzw. Mitsprache wären ihm nicht möglich gewesen.

Fraglich sei die Befreiung von Kindern (14 oder 16 Jahre), Befreiung der Angehörigen und die Hunde.

Außerdem müsse dann mit der UBB neuverhandelt werden. In diesem Zuge sei die Abrechnung ungewiss.

Warum wurde der Überschuss in Höhe von 55.000 nicht durch das Amt in die Kalkulation reingerechnet?

Trotzdem gibt der Kurdirektor zu bedenken, dass eine Dringlichkeit zur Beschlussfassung geboten ist. Stichtag zur Abrechnung sei der 01.11..

 

Veränderungen in der vorgelegten Satzung können nicht fünf Minuten vor Sitzung eingereicht werden, so Herr Wöllner!

Er und Herr Biedenweg stellen den Antrag die Beschlussvorlage in den Betriebsausschuss zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage

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