29.09.2020 - 9 Beschluss über die Benennung zweier Gemeindever...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di, 29.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Umlegungsausschuss, der ausdrücklich für die Durchführung des Umlegungsverfahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnbebauung an der Mühlenstraße“ der Gemeinde Ückeritz zu bilden ist, besteht aus fünf Mitgliedern. Ihm gehören an:
a) der Vorsitzende mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst,
b) ein Mitglied als Vermessungssachverständiger mit Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,
c) ein Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten,
d) zwei Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertreter, die im Umlegungsausschuss mitarbeiten sollen sowie deren Stellvertreter sind durch die Gemeindevertretung aufgrund der neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl 2019, neu zu bestimmen und zu benennen.
Frau Voss schlägt Herrn Kannenberg vor.
Herr Wöllner erfragt den generellen Sachstand zum Umlegungsverfahren. Ihm wäre bekannt, dass am Landgericht Stralsund eine Klage anhängig sei. Sei das Umlegungsverfahren nun tatsächlich beendet ist oder nicht?
Der Bürgermeister erklärt, dass er seinerzeit in Widerspruch gegangen sei. Diesem wurde nicht abgeholfen. Hierzu liege ihm nun auch ein Schreiben des Herrn Dr. Leist (Bürgerbeauftragten) vor.
Er verliest einen Passus des Briefes, hier heißt es, dass die Gemeinde hätte Klage einreichen müssen. Ist aber nicht erfolgt.
Ziel ist die Bebauung in der Mühlenstraße, so Herr Biedenweg, ob man nun für oder gegen Umlegungsverfahren ist.
Sein Vorschlag ist, den Ausschuss zu besetzen um Abhilfe zu schaffen, für diejenigen die in diesem Gebiet leben wollen.
Das heißt die Übernahme der Straße muss zur Beratung in den Bauausschuss und zusätzlich solle eine Rechtseinholung durch das Amt erfolgen.
Außerdem bittet er um Prüfung, ob das Umlegungsgebiet verkleinert werden kann.
Herr Wöllner liege ein Schreiben vom 21.09. des Landgerichts Stralsund, durch die Investorengemeinschaft vor, wo das Gericht entscheiden möge.
Warum wartet man nun nicht das Ergebnis ab?
Herr Kindler bittet um weitere Vorschläge für die Ausschussbesetzung.
Wenn es keinen zweiten Vorschlag gibt, würde Herr Biedenweg sich selber vorschlagen.
Als Stellvertreter werden Herr Wolff und der Bürgermeister Herr Kindler eingesetzt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Abgeordneten Herr Walter Kannenberg. und Herr Marco Biedenweg für die Arbeit im Umlegungsausschuss für das Umlegungsverfahren, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnbebauung an der Mühlenstraße“ der Gemeinde Ückeritz zu benennen. Als deren Stellvertreter werden benannt:
Für Herrn Walter Kannenberg, Herr Hartmut Wolff und
für Herrn Marco Biedenweg Herr Axel Kindler.