29.09.2020 - 8 Beschluss über die Änderungen der Campingentgel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Änderungen zu 2020:

 

Aus technischen Gründen hinsichtlich der Umstellung der Bedienung mit der Campingcard ist eine Preisangleichung der Entgelte für Waschmaschinen- und Trocknerbenutzung erforderlich.

 

Die Pauschale für leerstehende Einrichtungen/Nacht zusätzlich zum Stellplatzentgelt für die Monate Juli und August wurde an das Entgelt für 2 Personen angepasst.

 

Das Entgelt für den Schlafstrandkorb wurde an das Entgelt für einen Bungalow ohne Dusche/WC angepasst.

 

Zur Vereinfachung der jährlichen Beschlussfassung werden die Entgelte für Haupt- und Nebensaisonzeiten beschlossen ohne konkretes Datum. So ist es möglich, dass nur im Falle einer notwendigen Änderung eines Entgeltes dieses dann separat beschlossen werden kann, ansonsten gelten die Entgelte weiter.

 

Die Saisonzeiten werden entsprechend der Feiertage und Ferienzeiten festgelegt:

 

Öffnung des Platzes jährlich vom 01.04. – 31.10. sowie über den Jahreswechsel

-          Bei Beginn der Osterferien vor dem 01.04. und entsprechender Nachfrage ist eine frühere Öffnung möglich

-          Bei entsprechender Nachfrage und Ferien Ende Oktober/Anfang November Verlängerung der Saison möglich

-          Die Hauptsaison beginnt jährlich am Mittwoch vor Himmelfahrt und endet mit Ende der Ferien der Bundesländer, die den Hauptanteil der Gäste auf dem Platz bilden

-          Für die Öffnung zum Jahreswechsel werden die Hauptsaisonpreise verwendet

-          Der Bungalow ohne Dusche und WC wird ab dem 01.05. – 30.09. vermietet, da keine Heizung. Der Schlafstrandkorb kann entsprechend der Witterungslage angeboten werden.

-          Die Ferienwohnungsvermietung passt sich an die Öffnung der Sanitäreinheiten an (in der Fewo keine Dusche); max. 15.04. bis 15.10.

-          Die Bungalows mit Dusche und WC öffnen wie der Campingplatz.

-          Das Ende der Hauptsaison bei Bungalow/Fewo/Schlafkorbvermietung passt sich an das Ferienende an.

 

 

 

Herr Biedenweg moniert, dass auch hier der Termin für die Änderung der Campingentgelte wie in jedem Jahr bekannt sei und trotzdem die Vorlage aufgrund der Kurzfristigkeit nicht im Betriebsausschuss vorberaten werden konnte! Bereits am 01.01 sei der Kurverwaltung bewusst, dass diese ab 01.10 buchen müssen.

Grundsätzlich könne man aber zustimmen

 

Herr Wöllner erklärt, dass endlich nachfragebezogene Preise einkalkuliert werden müssen. Auch er hätte sich eine Vorberatung im Betriebsausschuss gewünscht. Er stellt den Antrag, die Vorlage zurückzustellen.

Herrn Wolff sei nicht verständlich, weshalb man hier vorberaten solle.

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herrn Wöllner abstimmen, der mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt wird.

 

Herr Biedenweg gibt als Arbeitsauftrag mit, sich zeitnah mit Entgelten 2022 zu befassen und diese rechtzeitig auf die Tagesordnung des Betriebsausschusses und der Gemeindevertretung zu bringen!

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Änderung der Campingentgelte für den Naturcampingplatz „Am Strand“ Ostseebad Ückeritz ab dem 01.01.2021.

Weiter sollen die Entgelte 2022 im ersten Halbjahr des Jahres 2021 auf die Tagesordnung des Betriebsausschusses und der Gemeindevertretung gebracht werden.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0817/20

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1532&TOLFDNR=16782&selfaction=print