29.09.2020 - 13 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Dachgauben wurden nicht, wie geplant abgerissen, sondern instandgesetzt. Aufgrund dessen war die Anarbeitung an die Gauben aufwändiger. Aufgrund der geringen Dämmstärke musste die Dämmung höherwertiger als ausgeschrieben gewählt werden.

 

Der Auftragswert für die Lars Schams Bauunternehmen GmbH steigt um 5.094,32 €. 

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Die nächste GV-Sitzung soll erst im September 2020 stattfinden.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Das 1. Nachtragsangebot der Firma Lars Schams Bauunternehmen GmbH wird beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 02.06.2020 mit einer Angebotssumme von 5.094,32 € (brutto).

 

 

Herr Biedenweg erfragt den Stand der Arbeiten.

Dieses Jahr wird keine Fertigstellung erfolgen, so der Bürgermeister. Die Insolvenz eines Fußbodenlegers bereite zusätzlicher Probleme. Wann ein Ende in Sicht ist, sei fraglich. 

 

Der Bürgermeister befürwortet diese Eilentscheidung und damit schnelle Fertigstellung der Räumlichkeiten für die Schulkinder.

Trotzdem wurde die Gemeindevertretung bisher nicht über das nach hinten rückende Zeitfenster informiert. Hier hätte auch eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses erfolgen können, so Herr Wöllner, um entsprechend der Kommunalverfassung zu agieren und keine Eilentscheidung treffen zu müssen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 23.07.2020 über die Auftragsvergabe 1. Nachtragsangebot Trockenbauarbeiten für das Kultur- und Vereinshaus „Alte Schule“ gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0797/20

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 3