16.09.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zirchow
- Datum:
- Mi., 16.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Zirchow ist Eigentümer des in der Gemarkung Kutzow Flur 5 belegenen Flurstückes 125/6. Es handelt sich um ein Straßenflurstück innerhalb der Ortslage. Über diese Straße ist die Erreichbarkeit der Flurstücke 125/3 – Lindenstraße 2 und 3; 125/4, 125/5, 125/7, 125/8, 125/9, gegeben.
Ein Zweifel an der öffentlichen Nutzung besteht nicht, denn ebendiese Straße besteht bereits seit den 1960-igern.
Im Zusammenhang mit dem Bauantragsverfahren – Flurstücke 125/8 und 125/9, muss der Nachweis der öffentlichen Widmung erbracht werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow beschließt, das in der Gemarkung Kutzow Flur 5 belegene Flurstück 125/6 als öffentliche Verkehrsfläche, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 3a des Straßen- und Wegegesetzes MV, zu widmen. Auf den Lageplan, in dem die Lage des Flurstückes 125/6 gelb unterlegt ist, wird verwiesen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung.
Die Straße ist eine Ortsstraße und trägt den Namen „Lindenstraße“.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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