30.09.2020 - 6 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses GV...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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  1. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit jenen der rechtskräftigen

„Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für das Dorf Stolpe/Gemeinde Stolpe“ und der „Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für das Dorf Gummlin/Gemeinde Stolpe“ und ihrer 1. Und 2. Ergänzung.

 

Geltungsbereich für den OT Stolpe

 

 

Geltungsbereich für den OT Gummlin

 

 

  1. Sachverhalt

 

Aufgrund einer missverständlichen Formulierungsvariante im § 3 Absatz 2 der ursprünglichen Satzungsfassung, besteht die Notwendigkeit diesen Paragraphen anzupassen und um eine vollständige Aufzählung aller Genehmigungsmöglichkeiten, welche in § 172 Abs. 4 Satz 3 genannt werden, zu ergänzen. Dies erfordert in der Folge die ursprüngliche Satzung aufzuheben und eine vervollständigte Satzung neu zu beschließen.

 

3.

 

Dieser Beschluss ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

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Beschluss-Nr.: GVSt-0258/20

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1525&TOLFDNR=16816&selfaction=print