22.09.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Kurabgabesatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine Neukalkulation der Kurabgabe wurde zur Sicherung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Koserow notwendig.

Die Höhe der Kurabgabe beträgt ab 01.01.2021 2,00 Euro (Hauptsaison), bzw. 1,00 Euro (Nebensaison).

 

Eine Befreiung von der Kurabgabe ist für Personen unter 18 Jahren, sowie für Verwandte und Ehegatten vorgesehen.

 

Eine Entscheidung ist durch die Gemeindevertretung zu treffen, in welchen Umfang eine Ermäßigung von Behinderten ab einem Grad der Behinderung von 80%, sowie ggf. Begleitpersonen erfolgen soll.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 94.307 Euro, die Kosten der Gemeinde Koserow aufgrund der Befreiungen belaufen sich auf 235.100 Euro. Bei einer Ermäßigung der Behinderten erhört sich dieser Betrag um 26.250 Euro.

Dieser Betrag in Höhe von 329.407 Euro (bzw. 355.657 Euro) ist als jährlicher Liquiditätszuschuss der Gemeinde an den Eigenbetrieb zu zahlen.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Koserow mit Änderungen. Eine Ermäßigung der Kurabgabe um 0,50 Euro wird Personen ab einen Grad der Behinderung von 80% gegen Vorlage eines Nachweises, sowie deren Begleitperson (Voraussetzung Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) gewährt. Die Kalkulation ist Bestandteil der Satzung.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Koserow mit Änderungen. Eine Ermäßigung der Kurabgabe um 0,50 Euro wird Personen ab einen Grad der Behinderung von 80% gegen Vorlage eines Nachweises, sowie deren Begleitperson (Voraussetzung Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) gewährt. Die Kalkulation ist Bestandteil der Satzung.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0514/20

Ja-Stimmen: 11

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Anlagen zur Vorlage