06.10.2020 - 9.1 gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag: Erric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Antragstellerin möchte auf dem Flurstück 301, Flur 5, Gemarkung Garz eine Holzhütte in den Abmaßen 5 x 5 m mit Sitzplätzen als Gastronomiebetrieb und zum Aufenthalt von Gästen errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung Garz, also bauen im Innenbereich. Die Erschließung ist gesichert. Es gibt keine Gestaltungsvorschriften.

 

Das Vorhaben ist grundsätzlich zulässig, das Einvernehmen wird daher empfohlen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen aufgrund § 36 BauGB für die Errichtung einer Holzhütte 5 x 5 m zum Aufenthalt für Gäste – Sitzplätze (Gastronomiebetrieb) auf dem Flurstück 301, Flur 5, Gemarkung Garz der Bauherrin Kathleen Kayser zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

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