06.10.2020 - 6 Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssiche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Schreiben vom 23.06.2020 hat die untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald folgende Anordnung erlassen:

  1. Die Gemeinde hat bis zum 30.11.2020 das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 nach § 43 Abs. 7-8 KV M-V i.V.m. § 17 b GemHVO-Doppik mit abrechenbaren Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu beschließen. Dieses ist der unteren Rechtsaufsichtbehörde anzuzeigen.
  2. r die Anordnung zu 1. wird gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet.

Die Gemeinde Garz kann den Haushaltsausgleich nicht mehr erreichen. Nach § 43 Abs. 7-8 Kommunalverfassung M-V ist in solchen Fällen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2020 und erklärt dessen Inhalte für die weitere Mittelbewirtschaftung als verbindlich.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0130/20

Ja-Stimmen: 4

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1522&TOLFDNR=16873&selfaction=print