11.08.2020 - 11 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - B...

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Wortprotokoll

Wortprotokoll:

 

 

 

 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Ückeritz (öffentlicher Teil)

 

Antragsteller:

Franz Wöllner

 

Thema:

Beratung zur wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebes

 

Sachverhalt:

Gem. § 1 EigVO ist der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ein Unternehmen und ist gem. § 6 EigVO nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.

Für unsere Gemeinde ist es von hoher Bedeutung, dass das Unternehmen erfolgreich geführt wird, u.a. auch, weil nur so die anstehenden Investitionen finanziert werden können, bzw. Entnahmen der Gemeinde erfolgen können.

Da es in der Vergangenheit wiederholt unterschiedliche Auffassung darüber gab, ob der Eigenbetrieb richtig geführt wird bzw. die erzielten Betriebsergebnisse optimiert werden können, sollte diese Frage objektiv beurteilt werden.

 

Dieses kann nur im Vergleich mit anderen Eigenbetrieben auf der Insel Usedom erfolgen (Referenzmethode). Das alleinige Heranziehen von Zahlen unseres Eigenbetriebes ist dafür nicht aussagefähig.

 

Es müssten verbindliche Kennzahlen und Referenz-Eigenbetriebe für den Vergleich sowie ein Vergleichszeitraum definiert und durch den Ausschuss festgelegt werden.

 

Möglich sind zwei Vorgehensweisen:

 

  1. Die Betriebsleitung schlägt mögliche Kennzahlen und Referenzbetriebe vor und der Ausschuss bestätigt/ergänzt diese.
  2. Der Ausschuss definiert Kennzahlen und Referenzbetriebe und die Betriebsleitung führt anschließend die Vergleichsberechnungen durch.

 

Mögliche Referenzbetriebe: Eigenbetriebe Karlshagen und Trassenheide

 

Mögliche Kennzahlen:

  • Übernachtungen CP/Stellplatz
  • Entwicklung CP Tourismus MV
  • Umsatz/Stellplatz
  • Betriebsergebnis/Stellplatz
  • Umsatz/Anzahl der Mitarbeiter
  • Betriebsergebnis /Mitarbeiter
  • Gemarkungsgröße Kommune/Mitarbeiter Bauhof
  • usw.
  • usw.

 

Vergleichszeitraum: 2017-2019

 

Die o.g. Kennzahlen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen nur eine Diskussionsgrundlage für den Ausschuss dar.

 

Wenn der Ausschuss aber beschließt, die vorgeschlagen Vergleichsuntersuchung durchführen zu lassen, müssen die Kennzahlen, der Referenzbetrieb und der Vergleichszeitraum vorher abschließend verbindlich definiert werden.

 

Ergänzender Sachvortrag erfolgt in der Sitzung.

 

Ückeritz, 23. Juli 2020

 

Franz Wöllner

 

 

 

Herr Wöllner erläutert seinen Antrag und da es viele unterschiedliche Meinung gibt, sollte man Referenzbetriebe suchen und vergleichen.

 

Herr Lewerenz ist der Meinung diesen Vergleich noch nicht zu machen, da der Campingplatz in der Entwicklung ist und der Vergleich sehr viel Arbeit mit sich bringt. Herr Wöllner ergänzt das dies keinen Tag Arbeit macht.

 

Herr Kannenberg steht einigen Punkten positiv gegenüber, aber die Länge des Campingplatzes wird im Vergleich ein Problem darstellen. Herr Wöllner mahnt das man kein Ergebnis vorwegnehmen sollte. Dazu ergänzt er das man die Gemarkungsgröße streichen könnte und legt die Terminstellung auf die Sitzung 02/21 fest.

 

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen nicht beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1514&TOLFDNR=16380&selfaction=print