28.07.2020 - 7 Beratung zur Kurtaxsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 28.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Sven Wellnitz informiert über den aktuellen Stand der Kurtaxsatzung. Inhaltlich wurde die Satzung fertiggestellt. Folgende Tarife wurden dabei festgehalten:
Hauptsaison (01.04. – 31.10.): Erwachsener – 2 Euro pro Tag
Nebensaison (01.11. – 31.03.) Erwachsener – 1 Euro pro Tag
Während der Corona-Zeit hat die Landesregierung eine Änderung des KAG (Kommunalabgabengesetz) vorgenommen. Demnach ist es nun rechtlich möglich, die Verwandten 1. Grades von der Kurtaxe zu befreien. Die Gemeinde muss diese Befreiung aber finanziell ausgleichen. Für alle befreiten Personengruppen in der Satzung (Kinder, Verwandte und Einwohner) muss die Gemeinde 330 T Euro an die Kurverwaltung finanziell als Unterstützung tragen.
Gleichzeitig verpachtet die Gemeinde an die Kurverwaltung Ihre Parkplätze, wovon die Einnahmen der Parkplätze der Kurverwaltung zu Gute kommen. Verrechnet man die Pacht, so würde ein Eigenanteil der Gemeinde von ca. 200 T Euro übrig bleiben.
Die Tagesgäste werden zukünftig auch weiterhin 2 Euro pro Tag zahlen und sind damit zu den Übernachtungsgästen zukünftig gleich gestellt. Ein erhöhter Aufwand für Tagesgäste kann kalkulatorisch nicht mehr nachgewiesen werden.
Hunde sind aktuell nicht in der Kurtaxsatzung aufgenommen. Herr Wellnitz empfiehlt es auch nicht.
Frau Riethdorf spricht noch einmal an, dass aktuell keine Ermäßigung für die Schwerbeschädigten geplant ist. Das heißt, egal wie schwer der Gast gehandicapt ist, er muss stets die volle Kurtaxe zahlen.
Es gibt nur wenige Gemeinden, die das so streng handhaben. Insbesondere bei Dialysepatienten, die sehr viele Anwendungen haben, könnte dies schwer vermittelbar sein.
Sollte die Gemeinde sich aber für eine Befreiung der Kurtaxe entscheiden, würde wiederum der Zuschuss der Gemeinde an die Kurverwaltung steigen. Das Amt wird gebeten, zur finalen Abstimmung der Gemeindevertretung, die finanziellen Auswirkungen einer Kurtaxbefreiung für Gäste mit einem Handicap ab 80 % darzustellen. Die Gemeindevertretung soll dann darüber final entscheiden.
Die Satzung soll zum 01.01.2021 rechtwirksam bindend werden.
Beschluss: Die Ausschussmitglieder sind einstimmig für die Inhalte der neuen Kurtaxsatzung und empfehlen einen Beschluss in der Gemeindevertretung.